Bei der am 10. März 2024 vorgenommenen Wahl zum Kirchenvorstand bzw. Kapellenvorstand sind folgende Mitglieder der St. Martini-Kirchengemeinde Stöckheim und der Kapellengemeinden Hollenstedt und Sülbeck gewählt worden:
Wahlbezirk Stöckheim und Drüber
1. Thea Hübner, Am Hüttenkrug 3, 37574 Einbeck-Drüber
2. Ellen Seifert-Oberlies, Am Siebeck 7, 37154 Northeim-Stöckheim
3. Maximilian Homann, Am Siebeck 6, 37154 Northeim-Stöckheim
4. Agnes Olexik, Unterdorf 14, 37574 Einbeck-Drüber
Zur Ersatzkirchenvorsteherin ist gewählt worden:
1. Jutta Meier-Heldmann, Am Weingarten 8, 37574 Einbeck
Wahlbezirk Kapellengemeinde Hollenstedt
1. Nicole Angeleau, Winkelweg 10, 37154 Northeim-Hollenstedt
2. Meike Denecke, Hühnerkamp 1, 37154 Northeim-Hollenstedt
3. Wilhelm Ippensen, Einbecker Straße 17, 37154 Northeim-Hollenstedt
Damit ist zugleich zur Kirchenvorsteherin der Ev.-luth. St. Martini-Kirchengemeinde Stöckheim gewählt worden: Nicole Angeleau
Zur Ersatzkapellenvorsteherin ist gewählt worden:
1. Katharina Reppin, Einbecker Straße 15, 37154 Northeim-Hollenstedt
Wahlbezirk Kapellengemeinde Sülbeck
1. Roberta Böcker, Billingstätter Straße 10, 37574 Einbeck-Sülbeck
2. Lenore Meyer, Billingstätter Straße 2, 37574 Einbeck-Sülbeck
3. Karin Eckstein, Deichstraße 16, 37574 Einbeck-Sülbeck
Damit ist zugleich zur Kirchenvorsteherin der Ev.-luth. St. Martini-Kirchengemeinde Stöckheim gewählt worden: Roberta Böcker
Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann innerhalb einer Woche nach der Bekanntgabe des Wahlergebnisses schriftlich Beschwerde gegen die Wahl erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Kirchenvorstand, Martinstr. 4, 37154 Northeim-Stöckheim oder beim Kirchenkreisvorstand, Entenmarkt 2, 37154 Northeim einzureichen und kann nur mit einer Verletzung gesetzlicher Vorschriften, die das Wahlergebnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beeinflusst hat, begründet werden. Über die Beschwerde entscheidet der Kirchenkreisvorstand.
Stöckheim, 24.03.2024
Ort und Datum (das Datum ist zugleich Beginn der Beschwerdefrist)